Erste Auswertung über die Beschlagnahme Georg Rühls Papiere

Mitte Juli 1819 beschlagnahmte die Behörden des Großherzogtums Hessen die Papiere von Georg Rühl. Als Grund dafür steht in den Akten, dass der Großherzog „… bedeutende Verdachtsgründe, daß der Großhl. Hofgerichtsadvocat Rühl dem Zusammenhange von Umtrieben und geheimen Verbindungen“ (HStAD Fonds D 12 No 40/12, S. 2), hätte. Rühl legte Beschwerde gegen die Beschlagnahme seiner Papiere ein und verlangte, dass sie unverzüglich zurückgegeben werden oder dass ein Richter und nicht die Regierung die Untersuchung durchführt. Es gibt auch ein Schreiben des Geheimen Regierungsrates Siebert, das die Beschlagnahme rechtfertigt.

Nach der Ermordung des Dramatikers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue könnte die Regierung des Großherzogtums Hessen unter Druck geraten sein, mögliche Verbindungen zu dem Attentäter Karl Sand im eigenen Land zu untersuchen. So geriet Georg Rühl, der Verfechter einer landständischen Verfassung, in ihr Visier. Einen Hinweis darauf liefert folgendes Zitat: „Hofgerichtsadvocat Rühl dem Zusammenhange von Umtrieben und geheimen Verbindungen, vielleicht ohne daß er es selbst vollständig wiße, nicht ganz fremd seÿn möchte, welche in diesem Augenblick der Gegenstand außerordentlicher und politisch wichtigen Untersuchungen in mehreren Staaten Teutschlands machten.“ (Ebd., S. 2)

Die zeitliche Reihenfolge der Schriftstücke in den Akten ist nicht eindeutig. Es gibt zwei Auszüge aus dem Protokoll des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, das auch für die Angelegenheiten des großherzoglichen Hauses zuständig war. Beide behandeln die Beschlagnahme Rühls „Papiere“. Im zweiten Auszug wird die Remonstration Rühls gegen die Beschlagnahme eingegangen und gerechtfertigt. Datiert sind den Auszügen vom 21. und 22. Juli 1819. In diesen Auszügen wird über den geheimen Regierungsrat Siebert im dritten Person geredet. Eine kurze Beschreibung Sieberts vom 22. Juli 1819 um 20:30 („Abends 1/2 9 Uhr“) über den Verhör Rühls ist auch vorhanden. Rühls Beschwerde, der als „Unterthänigstes pro memoria – Die angeblich gegen die ihn verliegenden Verdachtsgründe gefährlicher Umtriebe betr.“ in den Akten enthalten ist, trägt zuerst das Datum 23. Juli 1819. Die Drei der Dreiundzwanzig ist aber durchgestrichen und obendrüber steht eine Zwei. Es scheint, als ob am 22. Juli die Beschlagnahme stattfand. Wahrscheinlich wurden die Papiere vor dem 22. Juli angefordert und Rühl am 22. Juli zum Verhör „eingeladen“ wurde. Rühl verzögerte sein Erscheinen beim Siebert möglicherweise, um seine Beschwerde zu schreiben, die dann noch am selben Tag widerlegt und gerechtfertigt wurde. Somit erschien Rühl dann doch spät nachmittags oder frühabends zum Verhör und unmittelbar danach fertigte Siebert das Verhörprotokoll an.

Auffallend ist die Bemühung der Regierung, die Beschlagnahme zu rechtfertigen und die scheinbare Eile, die Papiere zu bekommen und die Vernehmung durchzuführen. Im Auszug des Protokolls steht ausdrücklich: „Man wünsche, wenn es irgend möglich seÿ, noch heute das Resultat dieses Auftrags zu erhalten“ (Ebd., S. 6). Es ist auch bemerkenswert, mit welchem Selbstbewusstsein sich Rühl gegen die Aushändigung seiner Papiere wehrte. Seine Ausbildung und Erfahrung als Hofgerichtsadvokat trugen sicherlich dazu bei, aber es scheint auch, dass er dem Rechtssystem und einer unabhängigen Justiz vertraute. Dies deutet darauf hin, dass wenigstens erste Spuren eines solchen Systems vorhanden waren, um die Willkür der Regierung in Schach zu halten. Er verwendet mehrfach die Begriffe „zuständiger Richter“ bzw. „zuständige Justitzbehörde“ und will, dass seine Angelegenheit von diesen Institutionen untersucht wird (ebd., S. 13f).

Später will ich mir das Verhörprotokoll vielleicht noch genauer anschauen. Zuerst möchte ich mir jedoch die in den Akten vorhandene „Papiere“ ansehen und mögliche Rückschlüsse auf die Handlungen und Beweggründe der Schwarzen ziehen.