Langsam entwickelt sich ein Bild der Ausgangssituation für die Entstehung der Verfassung. Verschiedene Bausteine puzzeln sich zusammen. Eins davon ist wie Feudalismus die soziopolitische Lage im Großherzogtum geprägt hat.
Nach der Verfall des römischen Reich und die Frankenherrschaft ist eine stark hierarchische Gesellschaftsstruktur entstanden. Anfangs hat sich die Macht bei den Großherren an der Spitze der Hierarchie konzentriert. Nach und nach verlagert sich die Machtverhältnisse auf die Kleinherren weiter unten. Dies galt mehr oder weniger für Frankreich, England, die italienische Halbinsel und das deutsche Gebiet östlich von Frankreich.
Daraus entwickelt sich die Strukturen des Heiligen Römischen Reichs. In England und Frankreich löst sich diese Strukturen auf und wurden durch mehr oder weniger zentral gesteuerten Staaten ersetzt.
Kurz vor, Während und nach der französische Revolution ist auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reichs auch Tendenzen zur Staatsbildung entstanden. Stichwörter hier sind Absolutismus und aufgeklärte Absolutismus. Es gab Strebung der größere Herrscher ihre Machtverhältnisse auszubauen auf Gunsten den kleineren Standesherren.
Während der Rheinbund-Zeit hat der Landgrand und dann Großherzog von Hessen eine Mediatisierung erfolgreich durchsetzen können. Diese könnte er während des Wienerkongressen erhalten und nach 1815 findet man eine Konfliktherd zwischen dem Großherzog und den „Landstände“, die ihr Machtverlust immer noch wieder gut machen wollten.
Der Einfluss auf die Entstehung der Verfassung könnte sein, dass eine Lösung für diesen Konflikt durch die Verfassung gefunden werden könnte.