Erste Auswertung der Quellen der Standesherren

Briefe des Grafen Franz I. zu Erbach-Erbach und des Grafen Albert zu Erbach-Fürstenau

Möglicherweise standen bei der bisherigen Forschung zur Entstehung der Verfassung des Großherzogtums Hessen die Unterlagen aus den Hausarchiven der Standesherren nicht zur Verfügung. Deshalb habe ich angefangen, diese Dokumente auszuwerten. Die ersten Unterlagen stammen aus dem Haus Erbach. Bisher habe ich vor allem Briefe von Graf Franz I. Graf zu Erbach-Erbach und Graf Albert August Ludwig zu Erbach-Fürstenau gelesen.

Laut Wikipedia war Graf Franz I. „regierender Graf der Teilgrafschaft Erbach-Erbach sowie Kunstsammler, Antikensammler und Pionier der provinzialrömischen Archäologie in Deutschland.“ Ludwig Clemm erzählt über der Graf in der Neuen Deutschen Biographie, dass er früh ohne Vater erzogen wurde und erhielt eine umfassende Ausbildung. Nach Studien in verschiedenen europäischen Städten und einer Bildungsreise entwickelte er ein ausgeprägtes Interesse für Staatswissenschaften, Geschichte und Kunst. Er übernahm 1775 die Herrschaft Erbach und förderte Landwirtschaft, Handwerk und Kultur in seinem Herrschaftsgebiet. Franz I. begründete die berühmte Erbacher Elfenbeinschnitzerei und trug eine eindrucksvolle Sammlung von Münzen, Rüstungen, Kunstwerken und Altertümern zusammen, die er im Erbacher Schloss ausstellte. Sein Interesse galt auch der Erforschung des Limes im Odenwald. Seine Herrschaft endete 1806 mit der Mediatisierung seiner Grafschaft.

Graf Albert (auch Albrecht benannt) zu Erbach-Fürstenau war laut Wikipedia „ein hessischer Standesherr aus dem hochadeligen Haus Erbach. Er war Abgeordneter und Präsident der Ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen sowie Großherzoglich Hessischer Generalleutnant und württembergischer Generalmajor.“ Aus der Informationen in Hessische Biografie wurde er zunächst im Elternhaus unterrichtet und setzte seine Ausbildung von 1797 bis 1802 in Stuttgart fort. 1802 trat er in den preußischen Militärdienst ein. Er studierte 1805 an der Universität Gießen und unternahm Bildungsreisen. Trotz der Mediatisierung 1806 trat er 1808 die Erbfolge in der Grafschaft Erbach-Fürstenau an. Er diente als Generalmajor in der königlich württembergischen und großherzoglich hessischen Armee. Im Jahre 1813 wechselte er zu Österreich und nahm an den Feldzügen gegen Napoleon I. teil. Später war er Mitglied der Ersten Kammer des Großherzogtums Hessen im Landtag und wurde zeitweise zu deren Präsidenten ernannt, obwohl er nur selten an den Sitzungen teilnahm. Neben seiner politischen Tätigkeit führte er in Fürstenau als Regisseur, Schauspieler und Autor zahlreiche Laienspiele auf.

Die Briefe von Franz I., die ich bisher gelesen habe, stammen aus den Jahren 1810 bis 1813 und befassen sich hauptsächlich mit seinem Interesse für die römische Geschichte des Odenwaldes und mit den Reformen des Grafen im Forstwesen.

Im ersten Brief von 1820 schreibt er an Seine Königliche Hoheit, vermutlich den Großherzog von Hessen, den er als Mann mit vielen “ Kenntnüßen in der Gerechtisten und im Kriegswesen, und bey Ihrer entschiedenen Vorliebe für das Wißenschaftliche im allgemennen“ lobt. Er hofft daher, dass der Großherzog sich für seine Abhandlung über die „Etablißementen der Römer“ im Lande interessiert, die er in einem Buch zusammengefasst hat.

Im zweiten Brief berichtete der Graf wiederum „an seine Königliche Hoheit“ über seine Reformen im Forstwesen. Er weist darauf hin, dass die neu eingeführte Forstorganisation eine geistige Höhe erreicht habe, die statt 160 fl. nach genauer Berechnung 230 fl. einbringe. Er schreibt weiter, dass seine Förster früher in den ihnen zugewiesenen Revieren zugleich als Jäger tätig gewesen seien und sich deshalb aus einem ganz natürlichen Gefühl heraus nicht der Aufsicht eines Forstinspektors oder Oberförsters hätten unterstellen sollen.

Der Brief von Albert Graf zu Erbach aus dem Jahre 1816 an den Rat Herrn Dosch in Erbach bezieht sich auf die Unterordnung der Standesherren unter die Souveränität des Großherzogtums Hessen durch die Gründung des Rheinbundes im Jahre 1806 und weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Einberufung der Stände zu unterstützen, um positive Veränderungen herbeizuführen. Der Graf betont, wie wichtig es für die Sache sei, dass jeder nach seinen Verhältnissen das ihm Mögliche beitrage. Er hält die geplante Maßnahme für dringend notwendig, um den Bürgern Erleichterung zu bringen.

Während die ersten beiden Briefe des Grafen Franz I. zu Erbach-Erbach keinen Bezug zur Verfassung haben, geben sie Hinweise auf sein Verhältnis zum Großherzog nach der Mediatisierung. Er empfiehlt sein eigenes Buch über seine Limesforschungen und weist auf seine finanziellen Verbesserungen im Forstwesen hin. Er schmeichelt dem Großherzog und betont dessen Liebe zur Wissenschaft. Auch die weiteren Briefe scheinen wenig politisch zu sein.

Der letzte Brief von Graf Albert zu Erbach-Fürstenau geht direkt auf die Petition der Standesherren von 1816 ein und zeigt seine Hoffnung auf die Einführung der Stände.

Auch die bisherigen biographischen Informationen über Graf Franz I. zu Erbach-Erbach geben kaum Hinweise auf ein politisches Wirken während der Verfassungsbewegung. Dies würde ich gerne mit den Informationen aus den Arbeiten von Müller und Andre vergleichen.

Dagegen erscheint es lohnend, mehr über Graf Alber (Albrecht) Graf zu Erbach-Fürstenau zu erfahren. Die biographischen Texte über ihn sind bisher viel spärlicher. Deshalb möchte ich hier versuchen, mehr Informationen aus den Quellen zu gewinnen.