Machttheorie als Leitlinie für Quellenanalyse

Bei der Auswertung der Quellen zur Entstehung der Verfassung des Großherzogtums soll die Machttheorie als Leitlinie dienen. Die Hoffnung auf neue Erkenntnisse bei der Auswertung der vorhandenen Quellen hängen teilweise davon ab, welche und wie gut Kriterien aus der Machttheorie dienen können. Diese Kriterien basieren auf die Thesen, dass macht aus eine Kombination von Bedrohung und Belohnung stammen. Als dritter Faktor dient die Organisation von Gleichgesinnten und ihre Überzeugung.

Die These ist, dass der Großherzog hauptsächlich die Staatsgewalt als Machtquelle zur Verfügung stand. Hinweise wie stark er darauf zurückgegriffen hat und welche Hindernisse bei der Ausübung diese Macht ihm widerfahren ist suchen wir in den Quellen. Zentral hier könnte die Zentraluntersuchungskommission und seine Beziehung dazu aber auch zu den Großmächten Österreich und Preußen, die hauptsächliche Treiber der Kommission waren.

Die Macht des Großherzogs berührt auch auf die Verwaltung, die er übernommen hat und seit seinem Amtsantritt immer weiter reformierten und erweiterten. Hier sind Hinweise über das Verhältnis des Großherzogs zu seiner Beamten und Regierungsminister in Beziehung zur Machtausübung interessen.

Die „Schwarzen“ verfügten nicht über die gleiche Machtquellen. Meine Hypothese ist, dass sie auch wenig finanzielle Möglichkeiten besaßen, um durch Belohnung Macht auszuüben. Hier wird es besonders interessant, weil die Hauptmachtquelle, die ihnen zur Verfügung stand war die der Organisation und als Instrument die Überzeugung. Hinweise auf diese Art von Machtausübung sind sehr stark mit Flugblätter, Zeitungsberichten und Korrespondenz verbunden.

Da die Mediatisierten Standesherren nach den bisherigen Kenntnissen nur am Anfang mit eine Forderung einer Verfassung bekannt sind, hat man möglicherweise hier eine Chance auf neue Erkenntnisse zu kommen indem man etwas auf die Frage eingeht: warum haben sie sich zurückgezogen? Haben sie sich auch tatsächlich zurückgezogen.

Die Machtverhältnisse zwischen Großherzog und Standesherren liefert möglicherweise auch neue Erkenntnisse. Hinweise hierzu aus den Quellen wären aber dringend nötig.

Es gibt augenscheinlich groß Potential Hinweise aus den Quellen im Bezug zu Machtverhältnisse zwischen den handelnden Personen.