Im Bericht XXIII „Über die Verbreitung von Adressen zur Erwirkung landständischer Verfassung“ untersuchten die Mitglieder der Zentraluntersuchungskommission die Handlungen der „politische Verbindungen in Darmstadt und Giesen“ in den Jahren 1817 bis 1819, die die Einführung einer „landständische Verfassung durch Addreßen“ herbeiführen sollen.
Der Bericht geht chronologisch vor. Die Verfasser der Berichte nennen die Handlungen und zitieren ausführlich dabei, Erklärungen, Bemerkungen und Korrespondenz zwischen den Mitgliedern. Die Quellen dafür sind überwiegen Briefe der handelnden Personen und weitere Schriftstück, die die Kommissionsbeamten wahrscheinlich beschlagnahmten. Die Verfasser des Berichts geben an, dass diese Quellen im Anhang des Berichts befinden würden. In der Kopie des Berichts sind sie leider nicht enthalten. Im nächsten Schritt werde ich mit den Archiven sprechen, um herauszufinden, wo und ob diese Quellen zu finden sind.
Wie ich in einem früheren Beitrag erwähnt habe, decken die geschilderte Handlungen mit der Darstellung der Entstehung in der Literatur. Neu oder noch nicht wahrgenommenen Informationen ist, wie stark Personen außerhalb der Darmstädter und Gießener Kreise beteiligt waren. Im Bericht tauchen Namen u.a. wie Görres aus Koblenz, Mühlenfels und Martin aus Heidelberg, und Welcker aus Kiel auf. Weitere Personen, die ich noch nicht in der Literatur entdeckt haben, sind Seeger und Asverus.
In den Schlussbemerkungen des Berichts fassen die Autoren recht deutlich die Handlungen der Aktivisten aus Sicht der Kommission zusammen. Die Verfasser des Berichts sehen eindeutige Hinweise, dass die Mitglieder der Darmstädter und Gießener Verbindungen eine Vereinigung Deutschlands mit einer „Nationale Repräsentation“ als oberstes Ziel anstreben. Sie schreiben, dass die Akteure aber gleich „eine Stufe herabsteigen“ und mit dem „Versuche sich begnügen mußten in den einzelnen Bundesstaaten, die Erfüllung des 13 Art. der Bundes-Akte, nach wesentlich gleichen Grundlagen durch Dazwischenkunft der Bundes-Versammlung zu bewirken.“ Schließlich sehen die Autoren des Berichts Hinweise, dass die Aktivisten noch einmal ihr unmittelbares Ziel reduzierte, und ab 1818 „auf die Bitte um vertragsmäßige Einführung der Landstände in Großherzogthume Heßen sich beschränkt haben“.
Im Bericht teilen die Autoren die Handlungen der Aktivisten also in ungefähr drei Phasen. Am ausführlichsten behandeln sie die Adressen, die die Erfüllung des 13. Artikel der Bundesakte verlangen. Das ist zuerst die Adresse, die in Wersau entstanden ist, und dann eine spätere Adresse, die nach einer Besprechung in Überau entstanden ist. Wie genau sich diese Schrifterzeugnisse unterscheiden, ist mir noch unklar. Es scheint aber, dass die Adresse aus Überau dieselbe Adresse, die als Beck’sche Aktion bezeichnet wird. Das will ich genauer untersuchen.
Es scheint jedenfalls, dass einige Texte über die Entstehung der Verfassung sich auf den Bericht beziehen. Mein Eindruck ist aber, dass weitere Quellen auch herangezogen wurden. Ich würde gern die Quellen des Buchs „Das Wartburgfest und die oppositionelle Bewegung in Hessen“ nochmals genauer anschauen. Auch Karin Luys Quellen schaue ich mir genauer an.