In seinem Buch über die Einführung der Verfassung hat Adolf Müller auf Seite 17. den Text eines Exemplars der „Addresse“, die im November 1817 an die Bundesversammlung in Frankfurt a. M. vom Ferdinand Beck überreicht würde. Der Inhalt der Adresse, die auch als Flugblatt verteilt wurde, spricht den Mitgliedern der Versammlung höflich an und wird […]
Zusammenfassende Bemerkungen über Bericht XXIII ‚Addressen‘ der Zentraluntersuchungskommission
Im Bericht XXIII „Über die Verbreitung von Adressen zur Erwirkung landständischer Verfassung“ untersuchten die Mitglieder der Zentraluntersuchungskommission die Handlungen der „politische Verbindungen in Darmstadt und Giesen“ in den Jahren 1817 bis 1819, die die Einführung einer „landständische Verfassung durch Addreßen“ herbeiführen sollen. Der Bericht geht chronologisch vor. Die Verfasser der Berichte nennen die Handlungen und […]
Bedeutung Bayerns Verfassung von 1818
Die Verfassung vom Großherzogtum Hessen war nicht die erste Verfassung gemäß Artikel XIII, die in Kraft getreten ist. Es gab davor vor allem in einigen süddeutschen Ländern neue Verfassungen. Sie sind deshalb bedeutend, weil sie teilweise durch den gleichen Faktoren vorangetrieben würden, den gleichen Charakter hatten und für Hessen-Darmstadt eine gewiße Vorreiterrolle gespielt haben. Möglicherweise […]
Standesherren und Landstände
Ich lese momentan das Buch „Die Standesherren : die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815 – 1918 ; ein Beitrag zur deutschen Sozialgeschichte“ von Heinz Gollwitzer. In der Bundesakte der Wiener Kongress in Artikel 13 steht: „In allen Bundesstaaten wird eine Landständige Verfassung stattfinden.“ Was genau eine solche Verfassung ist wird nicht näher beschrieben. […]