Mitte Juli 1819 beschlagnahmte die Behörden des Großherzogtums Hessen die Papiere von Georg Rühl. Als Grund dafür steht in den Akten, dass der Großherzog „… bedeutende Verdachtsgründe, daß der Großhl. Hofgerichtsadvocat Rühl dem Zusammenhange von Umtrieben und geheimen Verbindungen“ (HStAD Fonds D 12 No 40/12, S. 2), hätte. Rühl legte Beschwerde gegen die Beschlagnahme seiner […]