In seinem Buch über die Einführung der Verfassung hat Adolf Müller auf Seite 17. den Text eines Exemplars der „Addresse“, die im November 1817 an die Bundesversammlung in Frankfurt a. M. vom Ferdinand Beck überreicht würde. Der Inhalt der Adresse, die auch als Flugblatt verteilt wurde, spricht den Mitgliedern der Versammlung höflich an und wird […]
Zusammenfassende Bemerkungen über Bericht XXIII ‚Addressen‘ der Zentraluntersuchungskommission
Im Bericht XXIII „Über die Verbreitung von Adressen zur Erwirkung landständischer Verfassung“ untersuchten die Mitglieder der Zentraluntersuchungskommission die Handlungen der „politische Verbindungen in Darmstadt und Giesen“ in den Jahren 1817 bis 1819, die die Einführung einer „landständische Verfassung durch Addreßen“ herbeiführen sollen. Der Bericht geht chronologisch vor. Die Verfasser der Berichte nennen die Handlungen und […]
Bericht der Zentraluntersuchungskommission über die Verbreitung von Adressen zur Erwirkung einer landständische Verfassung
Nach dem Durchlesen das Inhaltsverzeichnis des Berichts fällt mir auf, dass der Bericht sehr stark die Entstehung der Verfassung des Großherzogtums Hessen beschreibt. Die Abschnittsüberschriften entsprechen die Ereignisse aus der Literatur. Die Einleitung war etwas enttäuschend. Die Schrift war nicht mehr so sorgfältig, wie die, die für das Inhaltsverzeichnis verwendet wurde und daher doch nicht […]
Gentz und Metternich
Es ist klar, dass Gentz und Metternich gegen eine Staatsgewalt waren, die die Macht des Monarchs einschränkte. Sie waren höchstens bereit die Standesherren eine regulierende Rolle zu gewähren. Für sie waren Staatsgebilde, die auf eine Volksvertretung berührte, von einem chaotischen Untergang bedroht. Nur laut „Gentz“ ein „große“ Staaten wie Großbritannien könnte mit einer solchen Volksvertretung […]
Standesherren und Landstände
Ich lese momentan das Buch „Die Standesherren : die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815 – 1918 ; ein Beitrag zur deutschen Sozialgeschichte“ von Heinz Gollwitzer. In der Bundesakte der Wiener Kongress in Artikel 13 steht: „In allen Bundesstaaten wird eine Landständige Verfassung stattfinden.“ Was genau eine solche Verfassung ist wird nicht näher beschrieben. […]